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Haustechnik
 
  • Überprüfung der elektrischen Einrichtungen wie Schalter, Klingelanlagen, Beleuchtung, Zeituhren, Sicherungen, Türsprecher, elektrische Türöffner.

  • Überprüfung der mechanischen Einrichtungen wie Türschließ-Automaten, Zylinder, Federbänder, Schlösser, feuerhemmende Türen.

  • Überprüfung der Feuerlöschanlage wie Prüfplaketten, optische Überwachung von Dichtigkeit der Druckflaschen.

  • Überwachung der zum Anwesen gehörenden Regen-, Fall- und Grundleitungen auf Verstopfung, Reinigung der Schlammeimer, Fangkörbe und Siebe - soweit erreichbar.

  • Durchführung von Kleinreparaturen und Behebung von kleineren Mängeln. Benötigtes Material wird gesondert in Rechnung gestellt.

    Kleinreparaturen beziehen sich auf Tätigkeiten, die nicht unbedingt fachliche, handwerkliche Kenntnisse voraussetzen und dem Kenntnisstand des beauftragten Mitarbeiters und den üblichen hausmeisterlichen Tätigkeiten entsprechen.

  • Ausgeschlossen sind Reparaturen, die ein gewisses Maß an Fachkenntnissen voraussetzen und über das übliche Maß der Tätigkeiten eines Hausmeisters hinausgehen. Dazu würden wir Ihnen Fachfirmen vermittelt.

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