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Außenreinigung
 

Bei privaten oder verwalteten Immobilien,
bei Gewerbeimmobilien:

  • Sichtreinigung - befestigte und unbefestigte Flächen von Papier und sonstigem Unrat befreien.

  • Unkraut auf den Wegen und Plätzen entfernen.

  • Lichtschächte reinigen, sofern diese zu öffnen sind und dem Gemeinschaftseigentum angehören.

  • Fußroste herausnehmen und reinigen.

  • Wassereinläufe, Gullys von Schmutz (Laub, Papier und Unrat) befreien, Schlammeimer, soweit erreichbar, entleeren.

  • Gehwege reinigen (die nicht durch öffentliche Verkehrsreinigung versorgt sind) entsprechend der gültigen Kommunalsatzung.


  • Müllboxen und -plätze auskehren und sauber halten.

  • Laubentsorgung von Wegen, Hauszugängen, Zufahrten, Pkw-Plätzen und Hofflächen.


     



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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